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Touristensteuer auf Mallorca

Mallorca

Einer von 80 Tipps aus dem Kleinen Mallorca-Urlaubshelfer

Am 1. Juli 2016 wurde auf den Balearen eine Touristensteuer eingeführt. Jeder Urlauber ab 16 Jahren muss diese Abgabe, mit der Umweltprojekte finanziert werden sollen, entrichten. Die folgende Übersicht zeigt in welchen Unterkünften, welche Abgabe pro Person in der Hauptsaison vom 1. Mai bis 31. Oktober (in Klammer Nebensaison 1. November bis 30. April) bezahlt werden muss. Ab der neunten Nacht in derselben Unterkunft reduziert sich die Abgabe um 50%:

  • Fünf-Sterne- und Vier-Sterne-Superior-Hotel: 4 Euro (Nebensaison 1 Euro)
  • Vier-Sterne- und Drei-Sterne-Superior-Hotel: 3 Euro (Nebensaison 0,75 Euro)
  • Ein- bis Drei-Sterne-Hotel: 2 Euro (Nebensaison 0,50 Euro)
  • Ferienapartment (vier Schlüssel): 4 Euro (Nebensaison 1 Euro)
  • Ferienapartment (drei Schlüssel Superior): 3 Euro (Nebensaison: 0,75 Euro)
  • Ferienapartment (ein bis drei Schlüssel): 2 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)
  • An Urlauber vermietete Privatwohnung oder Finca: 2 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)
  • Landhotel: 2 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)
  • Hostal, Pension und Campingplatz: 1 Euro (Nebensaison: 0,25 Euro)
  • Herberge: 1 Euro (Nebensaison: 0,25 Euro)
  • Kreuzfahrtschiff: 2 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)

Obendrauf kommen noch 10 Prozent Mehrwertsteuer (IVA).

Die Touristensteuer wird vor Ort in den Hotels oder anderen Unterkünften bezahlt.

Foto oben: © bofotolux / Shutterstock

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