Einer von 80 Tipps aus dem Kleinen Mallorca-Urlaubshelfer
Wer auf Mallorca Auto fährt muss folgendes im Fahrzeug mitführen:
- zwei Warndreiecke
- Ersatzrad samt Werkzeug zum Reifenwechsel
- Führerschein und Personalausweis
- Fahrzeugdokument
- ITV-Beleg (span. TÜV) am oder im Fahrzeug
- Nummer der Versicherungspolice
Wenn man das Fahrzeug bei einer Panne außerhalb von Ortschaften verlässt, ist das Tragen einer Warnweste Pflicht. Ein Erste-Hilfe-Kasten ist dagegen nicht vorgeschrieben.
Kindersitze sind bis zu einer Größe von 1,35 Meter Pflicht, übrigens auch im Taxi. Hunde müssen gesichert werden.
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit liegt innerorts bei 50 km/h, außerorts bei 90 km/h und auf der Autobahn bei 120 km/h (auf der Via Cintura um Palma bei 100 km/h). Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille.
Parken sollte man nicht auf Parkplätzen die durch gelbe Linien markiert sind. Das kann nämlich teuer werden. Nur in den blauen Zonen darf, in der Regel bis zu zwei Stunden, geparkt werden. Genaue Informationen über die Parkzeiten und Preise sind an den Parkscheinautomaten aufgelistet. Hat man einmal dennoch ein „Knöllchen“ am Fahrzeug, kann man dieses innerhalb von einer Stunde ebenfalls am Automaten „annullieren“ lassen und zahlt dann in der blauen Zone nur 6 statt der normal fälligen 60 Euro Strafe. Findet man nach Verstreichen der ersten Stunde einen Polizisten kann man das Ticket bei ihm mit 12 Euro bezahlen. Zahlt man innerhalb der ersten 10 Tage per Bankeinzahlung, reduzieren sich die 60 Euro um die Hälfte auf 30 Euro. Erst nach 10 Tagen ist der vollständige Betrag fällig. Mietwagenfahrer sollten nicht mehr darauf spekulieren, dass ein „Knöllchen“ nicht einkassiert wird. Zahlungen können und werden in der gesamten EU eingefordert!
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